Privates Baurecht

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Privates Baurecht

Das private Baurecht befasst sich mit den vertraglichen Beziehungen der am Bau Beteiligten, wie z.B. zwischen Bauherr und Generalunternehmer. Karch Grabow Röhler & Partner übernehmen die Beratung von Bauherr und bausauführendem Unternehmen sowie die Beratung bei Vertragsgestaltung und Führung von Bauprozessen.

Auswahl und Schwerpunkte unserer Leistungen:
• GU-/GÜ-Verträge.
• Sicherheiten (Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften).
• AGB-Kontrolle.
• Abgrenzung VOB/B-Verträge zu BGB-Verträgen.
• Versicherungsfragen (Betriebshaftpflichtversicherung/Bauweisenversicherung)
• Werklohnprozesse, Mehrvergütungsansprüche, Ansprüche aus Verzögerungen beim Bauablauf.
• Einstweiliger Rechtsschutz (Bürgschaften auf erstes Anfordern, Ansprüche aus § 648 a BGB oder Bauhandwerkersicherungshypotheken).