Handelsrecht

150328-sw-bild_rechtsgebiete

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es stellt ein spezielles Gebiet des Zivilrechts dar, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens einer der beteiligten Parteien.

Auswahl und Schwerpunkte unserer Leistungen:
• Prozessführung vor Zivil- und Schiedsgerichten im Inland, Prozessunterstützung und -betreuung im Ausland.
• Beratung und Vertragsgestaltung im nationalen Handelskauf.
• Gestaltung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchising usw.).
• Neufassung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
• Gestaltung von Softwareentwicklungs- und Softwarelizenzverträgen.