Straf- und OWi-Recht

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Straf- und OWi-Recht

Das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist ein weiterer Kanzleischwerpunkt von Karch Grabow Röhler & Partner. Es regelt die Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie z.B. Leben und Eigentum sowie Sicherheit und Integrität des Staates und elementarer Werte des Gemeinschaftslebens.

Auswahl und Schwerpunkte unserer Leistungen im Strafrecht:
• Verteidigung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft.
• Beistand bei Hausdurchsuchungen.
• Verteidigung bei Untersuchungshaft während Ermittlungsverfahren, Vorführtermin, Haftprüfung, Haftbeschwerde.
• Verteidigung im gerichtlichen Verfahren sowohl außerhalb als auch in der Hauptverhandlung.
• Verteidigung bei Rechtsmitteln.
• Verteidigung bei Strafvollstreckung und -vollzug.
• Verteidigung in Jugendstrafverfahren.
• Opfervertretung sowohl im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft als auch im Rahmen der Nebenklage bei gerichtlichen Verfahren.

Auswahl und Schwerpunkte unserer Leistungen im Ordnungswidrigkeitenrecht:
• Verteidigung vor der Verwaltungsbehörde.
• Verteidigung im gerichtlichen Verfahren.
• Verteidigung bei Rechtsmitteln.
• Vertretung von Individualpersonen.
• Neben der klassischen Individual-Strafverteidigung erlangt im Bereich des Wirtschaftstrafrechts die strafrechtliche Beratung von Unternehmen zunehmende Bedeutung. Hierzu zählt die präventive Beratung von Unternehmen, aber auch die Wahrung von Unternehmensinteressen im Strafverfahren gegenüber Ermittlungsbehörden und Presse sowie die Koordinierung der mitunter zahlreichen Einzelverteidigungen beschuldigter Mitarbeiter.