Immobilien
Im Immobilienrecht ist die Mitwirkung des Notars häufig erforderlich und für die Beteiligten von hoher wirtschaftlicher Bedeutung.
Wir sind von der Erstberatung bis zur Eintragung im Grundbuch an Ihrer Seite.
Wir sorgen für eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge. Und übernehmen die erforderliche Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten.
Klassische Bereiche:
– Kaufverträge von Immobilien
– Bauträgerverträge
– Wohnungseigentumsverträge
– Immobilienschenkungen
– Grundpfandrechte